Denkmalimmobilien bzw. Gebäude in Sanierungsgebieten werden von Banken und Versicherungen zum Teil nur mit einem Risikoaufschlag finanziert. Kapitalanleger wünschen sich sehr häufig eine Vollfinanzierung des Kaufpreises und eventuell der Nebenkosten. Die Hausbank scheidet sehr häufig bei einer solchen Finanzierung aus. Hier wird in der Regel nur max. der Kaufpreis finanziert, aber nicht die Nebenkosten. Für Eigennutzer wird auch geklärt, ob eventuell Fördergelder möglich sind.
Selbstverständlich wird mit den Bauträgern geklärt, ob die Möglichkeit von KfW Programmen sowie Tilgungszuschüssen in die Finanzierung eingebaut werden können. Aus diesem Grunde prüfe ich im Vorfeld, welche Finanzierungspartner in Frage kommen. Meine Finanzpartner sind in der Regel die finanzierten Geldgeber des Objektes bzw. Baufinanzierungsmakler, welche eine Vielzahl von Banken und Versicherungen in ihrem Pool haben.
Das Grundbuch als Sicherheit
Alle Immobilienfinanzierungen erfolgen in Deutschland über das Grundbuch. Alle Kredite werden dort in Abteilung III eingetragen. Dabei ist die Rangfolge ein entscheidendes Kriterium für die Sicherheit des Kredites, denn im schlechtesten Fall, einer Versteigerung, entscheidet diese Rangfolge über die Quote am Versteigerungserlös.
Erste Rangstelle:
I.a. Hypothek/Grundschuld
I.b. Hypothek/Grundschuld
Nachrangig ist:
Zweite Rangstelle II
z.B. Bauspardarlehen
Dritte Rangstelle III
z.B. Privatkredite bzw. Darlehen und mehr
Die Grundschuld
Die Grundschuld ist das am meisten gebräuchlichste Kreditsicherungsmittel und zwar für Kredite aller Art üblich. Dieser Kredit muss, im Gegensatz zur Hypothek, mit dieser Immobilie nichts zu tun haben, der ist im Prinzip von keiner Forderung abhängig. Es bedarf nur eines Grundes, der in einem Sicherungsvertrag festgelegt ist. Oftmals handelt es sich um Investitionskredite anderer Art, die durch die Bank im Grundbuch abgesichert werden. Der Vorteil der Grundschuld gegenüber der Hypothek liegt deshalb in ihrer vielseitigen Verwendung
Die Hypothek
Die Hypothek beruht auf einem Darlehnsvertrag und wird im Zusammenhang mit dem Bau, Kauf oder Modernisierung von einer Hypothekenbank, Bausparkasse, Sparkasse usw. gewährt. Sie kann als sog. Briefhypothek oder als Buchhypothek bestellt sein.
Als Briefhypothek wird eine Urkunde erstellt Als Buchhypothek wird sie als reines Konto geführt.
Weiterführende Links:
Pressemitteilung Energieeinsparung und Denkmalschutz